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   LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14   

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LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14 (https://dejure.org/2015,33786)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.08.2015 - 12 Sa 500/14 (https://dejure.org/2015,33786)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. August 2015 - 12 Sa 500/14 (https://dejure.org/2015,33786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einschränkung von Ansprüchen in der betrieblichen Altersversorgung durch das Aufstellen eines Antragserfordernisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 116 Abs. 2 SGB VI, § 99 SGB VI
    Zulässigkeit der Einschränkung von Ansprüchen in der betrieblichen Altersversorgung durch das Aufstellen eines Antragserfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Beginn der Ruhegeldzahlungen

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Die Voraussetzung für das Bestehen eines Ruhegeldanspruches und der Zahlungsbeginn sind voneinander zu unterscheiden (vgl. dazu schon BAG, 17.10.2000, 3 AZR 359/99, juris Randziffer 10; BAG, 08.06.1999, 3 AZR 113/98, juris Randziffer 36).

    Nur eine dem Versorgungsberechtigten verbleibende anderweitige Leistung rechtfertigt es, das Ruhen des Rentenanspruchs anzuordnen (vgl. dazu auch schon BAG, 17.10.2000, 3 AZR 359/99, juris Randziffer 12).

    Entscheidend ist, dass dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer das von der Krankenkasse gewährte Krankengeld sowie das von der Agentur für Arbeit gewährte Arbeitslosengeld unabhängig von der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente verbleibt (vgl. dazu BAG, 17.10.2000, 3 AZR 359/99, juris Randziffer 15).

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften hat das Bundesarbeitsgericht die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (BAG, 12.02.2013, 3 AZR 636/10, juris Randziffer 62):.

    Sachlich-proportionale Gründe können auf einer wirtschaftlichen ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen (BAG, 12.02.2013, 3 AZR 636/10, juris Randziffer 60 ff.; BAG, 09.12.2014, 3 AZR 323/13, juris Randziffer 21; Reinecke, AuR 2015, 256, 259).

    Dabei müssen der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BAG, 12.02.2013, 3 AZR 636/10, juris Randziffer 70).

  • LAG Köln, 21.11.2003 - 4 Sa 923/03

    Auslegung einer Pensionsordnung

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Nach ihrem Sinn und Zweck sollen solche Klauseln vermeiden, dass Doppelzahlungen erfolgen und Anspruchsübergänge in der Folge nach sich ziehen (LAG Köln, 21.11.2003, 4 Sa 923/03, juris Randziffer 29).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Erwerbsunfähigkeitsrenten typischerweise rückwirkend bewilligt werden und der Arbeitnehmer in diesen Fällen ohnehin bereits von den Lohnersatzleistungen gelebt hat (vgl. LAG Köln, 21.11.2003, 4 Sa 923/03, juris Randziffer 29).

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Sachlich-proportionale Gründe können auf einer wirtschaftlichen ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen (BAG, 12.02.2013, 3 AZR 636/10, juris Randziffer 60 ff.; BAG, 09.12.2014, 3 AZR 323/13, juris Randziffer 21; Reinecke, AuR 2015, 256, 259).

    Dazu ist es erforderlich, die Versorgungsansprüche bzw. -anwartschaften nach den beiden unterschiedlichen Versorgungsordnungen zu berechnen und einander gegenüberzustellen (BAG, 09.12.2014, 3 AZR 323/13, juris Randziffer 22).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG, 15.02.2011, 3 AZR 365/09, juris Randziffer 45; BAG, 15.02.2011, 3 AZR 196/09, juris Randziffer 51 ff.; BAG, 17.04.2012, 3 AZR 400/10, juris Randziffer 53 und 54; Reinecke, AuR 2015, 256, 258).

    Da die Arbeitnehmer in einem solchen Fall stets mit einer Abänderung ihrer individualvertraglichen Position rechnen müssen, bestehen keine Bedenken dagegen, die auf der arbeitsvertraglichen Regelung beruhenden Ansprüche auf eine inhaltsgleiche kollektiv-rechtliche Grundlage zu stellen (BAG, 15.02.2011, 3 AZR 365/09, juris Randziffer 49).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Es handelt sich vielmehr um eine Leistung, die nicht vom bisherigen Einkommen abhängig ist, sondern nach § 20 SGB II bedarfsabhängig ausgestaltet ist (BSG, 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R, juris Randziffer 33).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Auf der anderen Seite ist in die Abwägung einzustellen, dass ein nachfolgendes Rechtsbehelfsverfahren vermieden werden kann, das erst recht zur Verfahrensverzögerung führt (Stein/Jonas/Roth § 156 ZPO Rn. 10; Zöller/Greger § 156 ZPO Rn. 5; BAG, 06.09.2007, 2 AZR 264/06, juris, Rz. 52).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2012 - 12 Sa 1040/12

    Anspruch auf Pensionszusage - unrichtige Auskunft als Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Grundsätzlich ist das Erfordernis eines Antrags für die Zahlung einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente mit der Folge, dass die Leistung erst ab der Antragstellung gewährt wird, nicht schlechterdings unmöglich (vgl. dazu LAG Düsseldorf, 22.08.2012, 12 Sa 1040/12, juris Randziffer 53 ff.).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Maßgebend ist insoweit ein kollektiver Günstigkeitsvergleich (BAG, 16.09.1986, GS 1/82, juris Randziffer 25).
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG, 15.02.2011, 3 AZR 365/09, juris Randziffer 45; BAG, 15.02.2011, 3 AZR 196/09, juris Randziffer 51 ff.; BAG, 17.04.2012, 3 AZR 400/10, juris Randziffer 53 und 54; Reinecke, AuR 2015, 256, 258).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auf die Anschlussrevision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 2015 - 12 Sa 500/14 - teilweise aufgehoben.
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